Freikirchen unterstreichen Bedeutung der Religionsfreiheit als Menschenrecht
SCHMITTEN (VEF) – Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) hat die Bedeutung von Religionsfreiheit, Toleranz und Gewaltverzicht betont. „Religionsfreiheit ist ein fundamentales, unveräußerliches Menschenrecht“, heißt es in einer Erklärung, die von der VEF-Mitgliederversammlung auf ihrer Sitzung am 24. November in Schmitten-Dorfweil (Taunus) einstimmig verabschiedet wurde. Aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ergäben sich weitere grundlegende Menschenrechte wie die Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit,…
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