SCHMITTEN (VEF) – Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) hat die Bedeutung von Religionsfreiheit, Toleranz und Gewaltverzicht betont. „Religionsfreiheit ist ein fundamentales, unveräußerliches Menschenrecht“, heißt es in einer Erklärung, die von der VEF-Mitgliederversammlung auf ihrer Sitzung am 24. November in Schmitten-Dorfweil (Taunus) einstimmig verabschiedet wurde.

Aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ergäben sich weitere grundlegende Menschenrechte wie die Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit, Meinungs-, Rede- und Bekenntnisfreiheit sowie Versammlungs-, Gottesdienst- und Kultusfreiheit. Im Konfliktfall dürfe keine Entscheidung zu Lasten des Schwächeren erfolgen, „dann damit wäre das zentrale Anliegen der
Religionsfreiheit infrage gestellt“, Dass solche Befürchtungen auch in Deutschland berechtigt sind, zeigt sich nach Überzeugung der Freikirchler „am Kruzifixurteil sowie am Streit über das Kopftuch“.

In der Erklärung wird ausdrücklich die „religiös-plurale Kultur und Gesellschaftsordnung Europas“ bejaht. Es sei Aufgabe des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, allen Bürgern die freie und ungehinderte Ausübung ihres Glaubens zu ermöglichen: „Die dazu erforderliche religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates ist kein Zeichen von Indifferenz oder Geringschätzung christlicher Überzeugungen und Werte. Sie soll vielmehr dazu dienen, die unbedingte und unparteiische Einhaltung des Grundrechts auf Religionsfreiheit zu sichern.“ Zugleich betonen die Vertreter von rund 300.000 freikirchlichen Christen in Deutschland die einzigartige Bedeutung von Jesus Christus „als dem einzigen Weg zum Heil“. Die Heilige Schrift wird als das „einzig verbindliche Wort Gottes“ bezeichnet. In diesem Bekenntnis sehen die Angehörigen der Freikirchen „keinen Widerspruch zum christlichen Toleranzgebot“. Christliche Glaubenswahrheit und konfessionelle Identität einerseits sowie religiöse Toleranz und prinzipieller Gewaltverzicht andererseits würden sich nicht gegenseitig ausschließen.

Nach Angaben des VEF-Präsidenten Siegfried Großmann (Seesen bei Hannover), auch Präsident des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, wendet sich die VEF mit der Erklärung nicht nur an die Politik und Gesellschaft,
sondern bewusst auch an die eigene interne Öffentlichkeit: „Wer sich seines eigenen Glauben sicher ist, darf sich über den Glauben anderer nicht abfällig äußern.“ Auch in den eigenen Gemeinden hätten viele noch nicht die Bedeutung dieser Grundwerte ausreichend verstanden.

Kassel, 24. November 2005
Auto: Klaus Rösler

Die Erklärung im Wortlaut findet sich z.B. unter: www.mennoniten.de/vef_links.html