AUGSBURG – Am 25. September jährt sich zum 450. Mal der Abschluss des „Augsburger Religionsfriedens“. Mit diesem Abkommen fand das Reformationszeitalter seinen Abschluss. Heutzutage gilt der Augsburger Religionsfriede als wichtiges historisches Dokument einer modernen zwischenkirchlichen Toleranz. Der Religionsfriede galt jedoch nicht für die Reformierten und auch nicht für die Täufer.

Der Augsburger Religionsfrieden wurde am 25. September 1555 auf dem Augsburger Reichstag zwischen Kaiser Karl V., vertreten durch seinen Bruder Ferdinand, und den katholischen und den protestantischen Reichsständen geschlossen. Damit kamen die religionspolitischen, zum Teil auch militärischen Auseinandersetzungen zwischen den konfessionsgetrennten Reichsständen zu einem vorläufigen Ende. Es kam zum ersten Mal zu einem verfassungsrechtlich abgesicherten Nebeneinander zweier verschiedener Glaubensrichtungen und damit zur Anerkennung des vormals als „Ketzerei“ bezeichneten protestantischen Glaubens.

In den Genuss dieser abgesicherten Koexistenz kamen aber nur Katholiken und die Anhänger Luthers (Lutheraner). Die Untertanen mussten danach dem Bekenntnis ihres Landesherren folgen. Widerstrebende erhielten das Recht zur Auswanderung. Nur Reichsstädten wurde religiöse Toleranz zuerkannt.

Der Religionsfriede galt jedoch nicht für die Reformierten, die Anhänger Zwinglis und Johannes Calvins, und auch nicht für die Täufer. Sogar das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) der Lutheraner von 1530, dessen 475. Jubiläum in diesem Jahr ebenfalls gefeiert wird, verdammt in vier Artikeln ausdrücklich die Täufer, unter anderem wegen ihres Eintretens für Gewaltfreiheit in der Nachfolge Jesu und ihre Kritik an der Kindertaufe. So kam es, dass die Täufer/Mennoniten nicht nur von den Katholiken, sondern auch von den Evangelischen verfolgt wurden.

Am 25. April 1528 wurde beispielsweise in Augsburg der Leiter der örtlichen Täufergemeinde, Hans Leupold, öffentlich mit dem Schwert hingerichtet. Die meisten der anderen 88 „Ketzer“ wurden aus der Stadt verbannt. Einigen „brannte man die Backen mit glühenden Eisen durch“, berichtete ein Chronist. Erst 1926 wurde in Augsburg wieder eine Mennonitengemeinde gegründet, die sich in der Tradition der Augsburger Täufergemeinde von 1524 sieht.

Eine internationale lutherisch-mennonitische Studienkommission prüft gegenwärtig, ob die in den lutherischen Bekenntnisschriften enthaltenen Verurteilungen wieder-täuferischer Lehren für die heutige Lehre der Mennoniten noch gelten. Die Arbeit der Kommission ist auf mindestens drei Jahre anberaumt und verfolgt das Ziel, dass die Leitungsgremien des Lutherischen Weltbundes (LWB) und der Mennonitischen Weltkonferenz (MWK) eine offizielle Erklärung zu den Verwerfungen abgeben können.

Siehe dazu auch „Augsburger Religionsfriede brachte auch Verdammung und Verfolgung

Quelle: Mit Material vom APD und EAK