AUGSBURG – (APD) In einer öffentlichen Gedenkfeier erinnerte die Mennonitengemeinde in Augsburg an die Verdammung und Verfolgung der Täufer in der Fuggerstadt. Wie Wolfgang Krauß vom Deutschen Mennonitischen Friedenskomitee (DMFK) mitteilte, wurde am 25. April 1528 der Täufer Hans Leupold „aus Gnaden“ mit dem Schwert hingerichtet. „Aus Gnaden“ deshalb, weil man ihm den grausameren Feuertod habe ersparen wollen.
Leupolds Verbrechen sei gewesen, „dass er Menschen in die Nachfolge Jesu rief und in einer unabhängigen Gemeinde sammelte“. Er hinterliess Ehefrau Barbara und zwei Kinder, von denen das jüngste fünf Monate alt war. Als ihm vor dem Rathaus verkündet wurde, dass er mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet werden solle, habe er ausgerufen: „Nicht also Ihr Herren von Augsburg, sondern aus dem Tod zum Leben!“, worüber sich die zuschauende Menge verwundert hätte.
Laut Krauß erinnere bis heute nichts in Augsburg an diese Hinrichtung und ihr Opfer. Deshalb sei ein öffentliches Gedenken am Jahrestag des Todes dieses „Märtyrers Christi“ notwendig gewesen. In diesem Jahr werde in der Stadt das 450. Jubiläum des Augsburger Religionsfriedens von 1555 gefeiert. Zudem ist das Augsburger Bekenntnis 475 Jahre alt. Wenig bedacht werde dabei, so Krauss, dass beide Ereignisse zur Ausgrenzung und Verfolgung geführt hätten. „Der Religionsfriede galt nicht für Reformierte und Täufer. Das Bekenntnis verdammt in vier Artikeln ausdrücklich die Täufer, unter anderem wegen ihres Eintretens für Gewaltfreiheit in der Nachfolge Jesu und ihre Kritik an der Kindertaufe.“
Hans Leupold wurde am Ostersonntag, dem 12. April 1528, zusammen mit 88 anderen Täufern und Täuferinnen in Augsburg verhaftet. Die meisten wurden ausgewiesen, einigen „brannte man die Backen mit glühenden Eisen durch“. Leupold wurde verhört und gefoltert. Er bekannte, wo und wen er getauft hatte. „Menschen in die Nachfolge Jesu zu rufen und sie zu taufen, war ein todeswürdiges Verbrechen“, beklagte Krauss. Leupold habe sich zwar gegen den Vorwurf des Aufruhrs gewehrt und betont, die Täufer hätten nur gemeinsam das Wort Gottes betrachtet. Da er sich aber weigerte seinen Glauben zu widerrufen, habe das Todesurteil festgestanden. Der Augsburger Stadtrat hatte am 11. Oktober 1527 beschlossen, dass zu bestrafen sei, wer sich den „Wiedertäufern“ anschliesse, ihre Prediger speise und beherberge und den Kindern die Kindertaufe vorenthalte. Die Mennonitengemeinde Augsburg wurde 1926 gegründet und sieht sich in der Tradition der Augsburger Täufergemeinde von 1524.
Quelle: Adventistischer Pressedienst – APD