HO CHI MINH STADT – Das Berufungsgericht von Ho Chi Minh Stadt hat die Haftstrafen der Mennoniten – Pastor Nguyen Hong Quang (drei Jahre) und Vikar Pham Ngoc Thach (zwei Jahre) – bestätigt. Der Mennonitenprozess stösst innerhalb und ausserhalb Vietnams auf grosse Beachtung.

Wie die IGFM berichtet, folgten zweihundert Gläubige dem Aufruf der Mennonitischen Kirche und versammelten sich zum Gebet vor dem Gerichtsgebäude. Rund einhundert christliche Montagnards, zahlreiche Pastoren der Evangelischen Vereinigung Vietnams und katholische Gläubige zeigten ihre Solidarität mit den Angeklagten. Ein massives Aufgebot der Sonderpolizei 113 (Mobilpolizei gegen Demonstranten) sowie der Verkehrspolizei versperrte den Eingang zum Gerichtsgebäude.

Vietnam verhält sich bisher kompromißlos gegenüber den evangelischen Hauskirchen, stellt die IGFM fest. Die Berufungsverhandlung gegen die Mennoniten fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt und war nach zweieinhalb Stunden beendet. Selbst die Ehefrau von Pastor Quang und der Vater des Vikars Thach konnten erst nach Intervention des Verteidigers Nguyen Van Dai das Gericht betreten. Das Gericht zeigte kein Interesse für das Plädoyer. Bereits im Vorfeld war die Strafprozessordnung massiv verletzt worden. Sowohl die Angeklagten als auch ihre Angehörigen wurden nicht über den Prozesstermin informiert. Ihr Verteidiger erhielt erst eine Woche vor dem Termin eine Prozesszulassung. Rechtsanwalt Dai konnte Pastor Quang nur ein einziges Mal, vier Tage vor dem Berufungstermin sprechen. Einem zweiten Anwalt, der die Mennoniten in erster Instanz vertreten hatte, wurde die Zulassung verweigert

Nach Informationen der IGFM terrorisieren die vietnamesischen Behörden seit Tagen die Christen um Pastor Quang. Frau Quang wurde mehrmals zur Polizei zitiert. Ihr wurde das Ultimatum gestellt, spätestens bis zum Vortag des Prozesses einen Teil des Mennoniten-Büros in ihrem Haus zu entfernen. Frau Quang wird die Anstiftung zu einer Demonstration vorgeworfen, weil sie im Namen der Mennoniten zum Beten und Fasten anlässlich des Berufungsprozesses aufgerufen hatte.

Quelle: IGFM