Menschenrecht Kriegsdienstverweigerung
HAMBURG - Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 ist es in Deutschland still geworden rund um das Thema Kriegsdienstverweigerung. Das Recht den Kriegsdienst zu verweigern, abgeleitet aus dem Menschenrecht der Gedankens-, Gewissens- und Glaubensfreiheit, wird seit 1987 von der UN-Menschenrechtskommission anerkannt. Dennoch gibt es zahlreiche Regierungen, die KriegsdienstverweigererInnen als Verräter zu Gefängnisstrafen verurteilen. Es bedarf der internationalen Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit,…
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