Richtlinien für die Anerkennung von Pastoren und Pastorinnen
INGOLSTADT - Der Titel „Pastor“ oder „Pastorin“ ist eine geschützte Dienst-/Berufsbezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Sie darf unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden. Die AMG hat nun eine entsprechende Regelung erarbeitet.
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