STEYR – Mit einem kurz vor Weihnachten beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingebrachten Antrag um Feststellung der Anerkennung der Mennonitischen Freikirche Österreich (MFÖ) als gesetzlich anerkannte Kirche gemäß dem Anerkennungsgesetz von 1874 erreicht die Beschäftigung dieser kleinen protestantischen Freikirche mit dem Thema Anerkennung durch den Staat ihren vorläufigen Höhepunkt.
Die sechs Ortsgemeinden der MFÖ (in Wien, Steyr, Linz, Wels, Gmunden und Salzburg mit insgesamt 420 Mitgliedern) besitzen seit der Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Jahr 2001 wohl den Status einer religiösen Rechtspersönlichkeit, doch sind damit praktisch keine Rechte verbunden. Deshalb beschloss die Delegiertenversammlung im November 2004, der Empfehlung des MFÖ-Vorstandes zu folgen und einen Antrag auf die umfassende Anerkennung als gesetzlich anerkannte Kirche nach dem alten Gesetz von 1874 zu stellen.
Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (nach derzeitigem Stand sind dies 13 Körperschaften) werden dagegen auch zahlreiche Rechte und Erleichterungen eingeräumt, vom Religionsunterrichtsgesetz angefangen bis hin zur Bundesabgabenordnung oder dem Zivildienst- und dem Wehrgesetz.
Das Bekenntnisgemeinschaftengesetz von 1998 hat ja bekanntlich die Bedingungen für Religionsgemeinschaften, die volle Anerkennung zu erhalten, noch verschärft (Mindestmitgliederzahl 2 Promille der Bevölkerung, 10 Jahre Bestand als Bekenntnisgemeinschaft u.a.). Mit Recht sprechen Kritiker dieser österreichischen Gesetzgebung deshalb auch von einer skandalösen „Anerkennungsverunmöglichung“ (Dr. Kalb). Verständlich, dass Rechtsexperten es für „unzeitgemäss“ und noch dazu „verfassungs- und gleichheitswidrig“ halten. Wie kommt es nun dazu, dass die Mennoniten als eine der kleinsten Freikirchen im Land einen Antrag auf Feststellung der Anerkennung nach dem alten Gesetz von 1874 stellen? Ist das nicht von Anfang an ein hoffnungsloses Unterfangen? Die Geschichte gibt darauf eine Antwort.
Zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gab es auf dem Staatsgebiet in Lemberg (Kiernica), dem heutigen L’viv (Ukraine), eine mennonitische Gemeinde, deren Gemeindesatzung vom Ministerium in Wien genehmigt war. Obwohl die Zahl der Mennoniten in diesem Gebiet nicht sehr hoch war, so wurden die Mennoniten doch bei den regelmässigen Volkszählungen eigens angeführt. Ob sie die offizielle Anerkennung als gesetzlich anerkannte Kirche erreichten, darüber waren die Gelehrten bislang unterschiedlicher Meinung.
Es ist den historischen Recherchen von Prof. Dr. Karl Schwarz, Mitarbeiter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst und in der Kultusabteilung für die protestantischen Freikirchen zuständig, zu verdanken, dass nunmehr Bewegung in die Forschung gekommen ist. In einem 2004*) veröffentlichten Aufsatz versucht er in recht überzeugender Weise den historischen Nachweis zu erbringen, dass „die Mennoniten bereits den Status einer gesetzlich anerkannten Kirche erworben haben“. Insbesondere stützt er sich dabei auf ein Dokument aus dem Bundeskanzleramt vom 18. August 1933.
Die MFÖ stellt sich nun auf den Standpunkt, dass von einer historischen gesetzlichen Anerkennung der Mennoniten auszugehen ist und will deshalb im Zuge des binnen sechs Monaten zu beantwortenden Antrags die Feststellung dieser Tatsache durch die Republik Österreich erreichen. Falls der Bescheid negativ ausfällt, besteht die Möglichkeit der Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof. Mit diesem Antrag wollen die Mennoniten ihren Beitrag leisten, um die Unzulänglichkeit – um nicht zu sagen Absurdität – der gegenwärtigen Gesetzgebung aufzuzeigen, damit in Zukunft durch wesentliche Änderungen des Gesetzgebers religiöse Minderheiten in Österreich nicht mehr wie jetzt durch eine mehrstufige Anerkennungsregelung benachteiligt werden.
*) Quelle: Schwarz, Karl. „Die Mennonitische Freikirche in Österreich und ihre historische Anerkennung“ Österreichisches Archiv für Recht und Religion, Heft 1, 2004, Seite 149-165
28.1.2004
Franz Rathmair