INGOLSTADT – Der Titel „Pastor“ oder „Pastorin“ ist eine geschützte Dienst-/Berufsbezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Sie darf unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland (AMG) hat nun eine entsprechende Regelung erarbeitet.

Darin heißt es unter anderem „Pastor/Pastorin innerhalb der AMG K.d.ö.R. ist, wer von einer AMG-Gemeinde, einem Träger-Gemeindeverband oder Werk der AMG oder der AMG selbst in diesen Dienst (dieses Amt) berufen, eingesetzt und von der AMG bestätigt wurde. Gebräuchlich sind hier in manchen Gemeinden auch alternative Bezeichnungen wie z. B. Pfarrer/in, Prediger/in, theologische Mitarbeiter/in o.a. Der Dienst/das Amt kann in einem voll- oder teilzeitigen Anstellungsverhältnis wie auch ehrenamtlich ausgeübt werden. Einbezogen werden hier auch Personen, die ein Vikariat bzw. entsprechendes Gemeindepraktikum leisten, wenn der direkte Anstellungsträger dieses wünscht.“

Die Richtlinien im Wortlaut finden sich auf der AMG-Homepage www.mennoniten.de. Auf Antrag kann nun eine entsprechende Urkunde und ein Ausweis für die betreffende Person sowie eine Urkunden-Kopie für die Unterlagen der Gemeinde angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der AMG, Frieder Boller (amg.frieder.boller at mennoniten.de)